Comply or Explain

Die Einhaltung sämtlicher als Legal Requirement bezeichneter Regeln (L-Regeln) ist für AGRANA selbstverständlich.

Ähnliches gilt für die im Bereich "Comply or Explain" enthaltenen Empfehlungen, deren Erfüllung das Unternehmen anstrebt.

Im Geschäftsjahr 2023|24 wurden mit Ausnahme der nachfolgend angeführten „Explains“ sämtliche C-Regeln des Kodex eingehalten:

Regel 49 (Zustimmungspflichtige Verträge)

Gemäß § 95 Abs. 5 Z12 AktG bedürfen Verträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrates, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen zu einer Leistung gegen ein nicht geringfügiges Entgelt verpflichten, der Zustimmung des Aufsichtsrates. Dies gilt auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Mitglied des Aufsichtsrates ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Beim erstmaligen Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex im Jahr 2005 hat der Aufsichtsrat beschlossen, Gegenstand und Bedingungen solcher Verträge aus geschäftspolitischen und Wettbewerbsgründen nicht im Geschäftsbericht zu veröffentlichen, wie in Regel 49 gefordert.